Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket 22. Juni 2020 Bildquelle: pixabay.comZur Bewältigung der Corona-Folgen hat die Koalition am 3. Juni ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Zu dessen Umsetzung wurden in dieser Woche im Bundestag drei große Gesetzesvorhaben in erster Lesung beraten: ein zweites Corona-Steuerhilfepaket, ein zweiter Nachtragshaushalt 2020 sowie ein Haushaltsbegleitgesetz 2020. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie sind schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen nötig, mit denen die geschwächte Kaufkraft gestärkt und Wachstumsimpulse gesetzt werden. Der Kaufkraftstärkung dienen die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent, der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, der insbesondere ärmeren Familien zugutekommt, sowie die Entlastung von Alleinerziehenden durch die Anhebung des Entlastungsbetrages auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021.Außerdem enthält das Paket Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt. Mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Im Haushaltsbegleitgesetz werden flankierend einige erforderliche gesetzliche Grundlagen geschaffen, um die mit dem Konjunkturpaket intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen. Dabei dienen die geplanten Maßnahmen der Bekämpfung der Corona-Folgen, der Stärkung der Binnennachfrage und der allgemeinen Modernisierung. Konkret geht es um die Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilinfrastruktur, der Kindertagesbetreuung und Hilfen für die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV. Mit dem am Donnerstag vom Bundeskabinett beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurden die finanziellen Grundlagen für die Maßnahmen gelegt. Der Bund wird dazu zusätzliche Kredite aufnehmen und die Schuldenbremse außer Kraft setzen. Noch vor der Sommerpause sollen die meisten Maßnahmen beschlossen werden.Gesetzentwurf zur Bewältigung der Corona-Krise