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Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt boomt und alle sprechen von der Rekordbeschäftigung. Was dabei schnell vergessen wird, ist die Tatsache, dass immer noch rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.

Ohne die Unterstützung durch den Staat haben viele von ihnen keine wirkliche Chance auf dem primären Arbeitsmarkt. Dieser Zustand ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb haben wir diese Woche das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das Langzeitarbeitslosen den Zugang zu einem sozialen Arbeitsmarkt und so eine Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Dieser öffentlich geförderte Arbeitsmarkt hat ein Finanzierungsvolumen von 4 Milliarden Euro. Dadurch werden insbesondere zwei Instrumente gefördert: Erstens „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wodurch Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre lang Leistungen nach SGB II erhalten haben, Lohnzuschüssen für bis zu fünf Jahre für Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen erhalten. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Dabei ist es eine Errungenschaft der SPD, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert, damit es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber gibt.

Das zweite Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ verbessert eine bereits bestehende Fördermöglichkeit. Ziel ist es, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Denn eine unserer zentralen Forderungen ist es, dass alle Menschen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.

Den Entwurf zum Teilhabechancengesetz gibt es hier: Link Teilhabechancengesetz