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Miteinander statt Gegeneinander

EUROPAS VERANTWORTUNG IN DER WELT
Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Sie fliehen vor Krieg und Gewalt, Dürre, Wassermangel und Hunger in ihre Nachbarländer. Um ihnen wieder Zukunftsperspektiven in der Heimatregion zu geben, unterstützen wir die Anrainerstaaten bei der guten und nachhaltigen Versorgung der Flüchtlinge. Um Fluchtursachen zu bekämpfen, soll die Entwicklungszusammenarbeit verbessert werden; faire Handels- und Landwirtschaftspolitik, Friedenssicherung und weltweit weniger Waffenexporte müssen hinzukommen.

FREIZÜGIGKEIT ERHALTEN – KEINE NATIONALEN ALLEINGÄNGE
Wer in einem europäischen Land als Flüchtling erfasst und registriert wurde, muss dort auch sein Verfahren abschließen. Wer in einen anderen EU-Staat weitergereist ist, muss schnell dorthin zurückkehren. Mit einer kleinen gesetzlichen Änderung ließe sich ein beschleunigtes Verfahren unkompliziert regeln – ohne nationale Alleingänge!

MITGLIEDSTAATEN MIT BESONDEREN HERAUSFORDERUNGEN UNTERSTÜTZEN
An den Außengrenzen der Europäischen Union sind Mitgliedstaaten besonders gefordert: durch die Pflicht zur Grenzsicherung und durch die Einreise der meisten Flüchtlinge. Diese Staaten haben Anspruch auf besondere Unterstützung – zum Beispiel finanzielle Hilfen. Darüber wollen wir auch die Menschenrechte sichern.

SCHUTZ DER EU-AUSSENGRENZEN
Ein wirksamer Schutz der gemeinsamen Außengrenzen ist zentral, um Freiheit und Freizügigkeit in Europa zu sichern – und um Schlepperkriminalität zu bekämpfen. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex soll zu einer leistungsfähigen europäischen Grenzschutzpolizei ausgebaut werden. Zum Asylrecht gehört, dass diejenigen, die kein Bleiberecht haben, wieder ausreisen müssen. Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern sind hierbei ein wichtiger Schlüssel.

DEUTSCHLAND BRAUCHT EIN EINWANDERUNGSGESETZ
Klare Trennung zwischen Einwanderung aus humanitären Gründen und Einwanderung zur Arbeitsaufnahme. Denn unser Wohlstand und unsere Renten hängen davon ab, ob wir in den nächsten Jahren die benötigten Fachkräfte aus dem Ausland anwerben können. Mit einem Einwanderungsgesetz wollen wir den Zuzug von Fachkräften nach den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarkts steuern.