Kein Rückenwind- Lärmaktionsplan für Kommunen nicht umsetzbar 24. Oktober 2018 Viele Tausend von Fluglärm und anderen Lärmerzeugern betroffene Menschen sind auch in Unna, auf saubere gesetzliche Regelungen und ihre zuverlässige Umsetzung angewiesen. Dies ist bis heute nicht gelungen, obwohl die europäische Richtlinie zum Umgebungslärm seit 2004 in Kraft ist. Die föderale Struktur der Zuständigkeiten sorgt zusätzlich für komplizierte und unübersichtliche Verfahrensweisen. Die Europäische Kommission fordert Deutschland daher nun zur Annahme von Lärmkarten und Aktionsplänen zur Bekämpfung des Umweltlärms auf.Zur Einhaltung dieser Bestimmungen der Lärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) in Deutschland, müssen noch zahlreiche Aktionspläne für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen aufgestellt werden. Trotz der seit September 2016 erzielten Fortschritte, hat die EU-Kommission daher beschlossen, eine deutliche Aufforderung an Deutschland zu richten.Auch in Unna sind zwei Probleme ungelöst und warten auf verbindliche Antworten: So hat der Rat der Kreisstadt im Rahmen der Lärmaktionsplanung entschieden, für bestimmte innerstädtische Straßen Tempo 30 anzuordnen. Die Entscheidung der Straßenbaugesellschaft Straßen.NRW steht seit einem Jahr aus.Unna wartet darüber hinaus bisher vergeblich auf eine Berücksichtigung von Fluglärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Es scheint als fühle sich zurzeit niemand dafür zuständig.Um dieser Situation aus lokalpolitischer Perspektive entgegen zu wirken, hat sie die SPD- Fraktion in Unna dazu entschlossen, aktiv an der Thematisierung im Aktionsbündnis gegen Fluglärm zu beteiligen. Hierzu wird es 30. Oktober ein Treffen des Aktionsbündnisses geben. Hierzu sind interessierte Menschen aus Unna eingeladen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um auf das Thema Fluglärm aufmerksam zu machen.