Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität 23. Juni 2020 Bildquelle: pixabay.comDer größte Teil der Hetze im Internet kommt von Rechtsextremisten und Rassisten. Sie wollen Menschen einschüchtern und Angst verbreiten. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich dadurch grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten wollen Hass und Gewalt stoppen. Mit dem neuen Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität werden Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz können nun mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Zusätzlich werden sich antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich strafverschärfend auswirken.Gleichzeitig sollen die Plattformen nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden. Dieser Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Die erheblichen Strafverschärfungen bei Beleidigungen und Bedrohungen sollen Frauen vor dieser Hetze besser schützen. Wer im Netz droht und hetzt, wird zukünftig härter und effektiver verfolgt. Letztlich gerät unsere Demokratie in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik aufgrund von Drohungen und Hetze zurückziehen müssen.Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag. Das nehmen wir nicht länger hin. Aus diesem Grund sind wichtige Änderungen im Melderecht im Gesetz aufgenommen worden. Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und -politikern sowie gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Gefährdete Personen dürfen daher nun leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden. Von dieser Meldepflicht wird auch die Verbreitung von Kinderpornografie erfasst sein. Hiermit können wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von abscheulicher sexualisierter Gewalt an Kindern und ihre Abbildung leisten.Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität