Integrationsrat: Der EU-Migrationspakt Willkür statt Recht auf Asyl 3. Oktober 2020 Der am 23.09.2020 seitens der EU-Kommission vorgelegte „New Pact on Migration and Asylum“ stellt keineswegs die Grundlage für ein gemeinsames, solidarisches Asylsystem der EU-Staaten dar. Vielmehr wird die Ausgrenzung und Verelendung Schutzsuchender verschärft, Abschiebungen werden vorangetrieben, das Recht auf Asyl wird weiter untergraben. „Die EU hat ihre humanitären Prinzipien verraten“, klagt Ksenija Sakelšek Vorsitzende des Integrationsrates der Kreisstadt Unna an. „Als Reaktion auf den Brand in Moria Abschiebezentren einzurichten, in denen Menschen unter unwürdigsten Bedingungen leben, ist keine Lösung!“ Im Kern festigt der „New Pact“ die derzeitige Situation, Menschen auf der Flucht in Lager einzupferchen. Hinzu kommt eine weitere Aushöhlung des Menschenrechts auf Asyl, denn in den Lagern sollen all jene konzentriert werden, denen von vorneherein und ohne jede Prüfung die Aussicht auf eine Schutzbewilligung abgesprochen wird. Dies geschieht auf einer fragwürdigen und willkürlichen Grundlage. Dort werden die Schutzsuchenden einem beschleunigten Asyl- und Abschiebeverfahren unterworfen, dass eine angemessene Prüfung des Schutzgesuchs verunmöglicht und sie zudem vom Zugang zu Rechtsberatung und -vertretung ausschließt. Ein beschleunigtes Verfahren schließt jedoch nicht aus, dass Geflüchtete über lange Zeiträume in den Elendslagern verharren müssen. Weiterhin sind die überlasteten Staaten an den Außengrenzen in der Hauptverantwortung. „Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten besteht nach dem EU-Migrationspakt hauptsächlich in der Hilfestellung zur Durchführung von Abschiebungen. Es ist beschämend, dass ausgerechnet eine deutsche Ratspräsidentschaft diesen Pakt der Unmenschlichkeit vorlegt, “ betont Ksenija Sakelšek Vorsitzende des Integrationsrates der Kreisstadt Unna. „Es ist nicht hinnehmbar, Menschen auf der Flucht vor Krieg, Folter und Ausbeutung in Herkunftsländer zurückzuschicken, in denen ihre Existenz und gar ihr Leben bedroht ist!“ Es bedarf einer solidarischen Intervention unter Beobachtung der Menschenrechte. Dies ist Europa den Geflüchteten und sich schuldig. Allerdings darf dieses Bestreben nicht als Legitimation für einen allgemeinen Stillstand missbraucht werden. Die Aufnahme-Bereitschaft einzelner EU-Mitgliedstaaten sind als Zwischenschritt zu unterstützen, nach der humanitären Hilfe kann über Ausgleichsentlastungen verhandelt werden.