Jedes Kind aus Unna soll – und darf ab 2015 – in Unna zur Schule gehen 31. Mai 2014 Jedes Kind aus Unna soll – und darf ab 2015 – in Unna zur Schule gehenJedem Schüler und jeder Schülerin aus Unna ist ein Platz an einer Unnaer Schule sicher. Der Grund: Das NRW-Schulgesetz ist geändert worden. Nach der Novellierung Ende April hat die Stadt das Recht, auswärtige Schüler abzweisen, wenn der Platz an der gewünschten Schule nicht ausreicht. "Es kann nicht sein, dass Nachbarstädte ihre eigenen Kinder abweisen, wir aber in Unna zusätzliche Klassen bilden müssen und auch eventuell Umbauten vornehmen müssen", unterstreicht SPD-Fraktionschef Michael Hoffmann. "Es geht nicht an, dass sich die eigentlich zuständigen Kommunen aus der Verantwortung ziehen! Auf Unnas Kosten wird das nicht geschehen. Bis zur frischen Abänderung des Schulgesetzes mussten Kinder aus Unna und ihre Eltern regelmäßig zittern, wenn sie eine besonders begehrte Schule gewählt hatten. Die Werner von Siemens-Gesamtschule in Königsborn musste im Frühjahr – trotz Erweiterung um eine Klasse – fast noch eine komplette Klassenstärke angemeldeter Kinder abweisen – 21 – weil sie buchstäblich aus allen Nähten platzte. Diese vielen Schüler stammten natürlich nicht alle aus Unna, der Großteil wohnt in Nachbarstädten und -gemeinden. Die Entscheidung, welche Kinder abgewiesen wurden, fiel jedoch bisher per Los – damit konnte es immer auch Unnaer Schüler treffen. Die standen dann da.Die SPD begrüßt die Gesetzesnovelle nachdrücklich, hier bekommt die Stadt doch endlich ein Instrument des Handelns in die Hand: Sie darf auswärtige Schüler abweisen, wenn die Schule Platznot signalisiert. An der Königsborner Gesamtschule waren in diesem Jahr 48 Kinder aus Nachbarorten angemeldet, die alle selbst mindestens eine Gesamtschule bieten: Fröndenberg (ein angemeldetes Kind), Kamen (16 Kinder) – und gleich 31 Kinder aus Dortmund, wo an Gesamtschulen wahrlich kein Mangel herrscht. Die lebhafte Nachfrage Auswärtiger schmeichelt natürlich explizit dem Schulstandort Unna. Dennoch haben ab 2015 die eigenen Kinder der Kreisstadt grundsätzlich Vorrang