Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht 11. März 2019 Unna benötigt für die Durchführung der Europawahl am 26. Mai diesen Jahres erneut rund 500 freiwillige Helferinnen und Helfer. Bereits zu den letzten Wahlen haben sich viele freiwillige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gemeldet, die das Wahlamt tatkräftig unterstützt haben. Nun steht bereits die nächste Wahl vor der Tür und das Wahlamt ist erneut auf Unterstützung angewiesen.Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahlvorständen eingesetzt. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und -helfer müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet man muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben.Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteherder stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.Sie haben folgende Aufgaben:Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,Ausgabe des Stimmzettels,Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahlräume Vorbereitungen treffen und treten bereits um 07:30 Uhr zusammen. Bis 18 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Um die gesamte Wahlzeit abzudecken, wird ein Schichtdienst eingeteilt. Danach folgt die Auszählung. Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro.Wer sich als Wahlhelferin oder -helfer zur Verfügung stellen möchte, kann sich telefonisch (02303/103-326), schriftlich per E-Mail an wahlamt@stadt-unna.de oder persönlich im Bürgerservice im Unnaer Rathaus melden. Wünsche zum Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt.