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Welche stationären Pflegeangebote gibt es konkret im Kreis Unna?

Welche stationären Pflegeangebote gibt es konkret im Kreis Unna? In welcher Stadt, welcher Gemeinde klaffen eventuell Lücken? Sind die Angebote gleichmäßig verteilt?
Solche Fragen soll die Kreisverwaltung durch eine verbindliche Bedarfsplanung klären. Die SPD-Kreistagsfraktion stellte heute einen entsprechenden Antrag an Landrat Michael Makiolla.
Der Kreistag soll sich in seiner Sitzung am 16. Dezember mit dem Vorschlag befassen. Die Sozialdemokraten im Kreis wünschen sich, dass die Kreisverwaltung ohne Zeitverzögerung eine verbindliche Bedarfsplanung für die pflegerische Angebotsstruktur im Kreis Unna in Angriff nimmt. Die Erhebung soll den Gesamtbedarf an pflegerischen Angeboten im gesamten Kreis Unna ermitteln sowie konkrete Aussagen zum Bedarf in den zehn Kreiskommunen enthalten.
Zur Begründung schreibt die Kreistagsfraktion:
Mit dem neuen Alten- und Pflegegesetz NRW am 3.10.2014 sei eine langjährige Forderung des Kreises Unna erfüllt worden, wieder eine Bedarfsbestätigung für den Neu- oder Umbau von stationären Pflegeeinrichtungen einzuführen.
Kreisweit, so die SPD, gebe es derzeit 48 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 4.015 Plätzen und 8 Kurzzeitpflegen mit 114 Plätzen. Der Bau weiterer Einrichtungen stehe kurz bevor oder befinde sich im Planungsverfahren.
In den vergangenen Jahren sei es nicht mehr möglich gewesen, eine kreisweit gleichmäßige Verteilung an Pflegeheimplätzen sicherzustellen: Denn durch das novellierte Landespflegegesetz 2003 verlor der Kreis Einfluss auf die Pflegeplanung; er konnte auch solche Pflegeheimprojekte nicht verhindern, die er als nicht bedarfsgerecht einstuft, sofern sie die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen erfüllten (bauliche, pflegefachlich und rechtlich).

"Ein Überangebot an Pflegeheimen kann aber nicht wünschenswert sein", unterstreicht Vorsitzende Brigitte Cziehso für die SPD-Fraktion im Kreis. "Eine Überversorgung kann auch zu einem unerwünschten Verdrängungskampf führen." Sinnvoll sei allein ein abgestimmter Zuwachs kreisweit verteilter Pflegeheime und regelmäßige Überprüfung des kreisweiten Bedarfs.
"Jedes neue Pflegeheim hat aufgrund seines Belegungsdrucks Auswirkungen auf den Kreishaushalt", gibt Cziehso zu bedenken. "Die kommunale Hand wird dabei immer mehr zum Ausfallbürgen der Pflegeversicherung."
Insofern begrüßen es die Sozialdemokraten, dass über das neue Alten- und Pflegegesetz NRW wieder die Möglichkeit einer Bedarfsbestätigung eröffnet wird. "Es wird aber keinesfalls darum gehen, jegliche Neubau- oder Erweiterungsaktivitäten stationärer Pflegeeinrichtungen zu verhindern", unterstreichen sie: "So wird z.B. die Erfüllung der Einzelzimmerquote von 80% ab 2018 zum Platzabbau führen, der möglicherweise an anderer Stelle kompensiert werden muss. Mit der verbindlichen Bedarfsplanung möchten wir ein Steuerungsinstrument in Händen haben, um eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung von Pflegeheimplätzen im Kreis Unna sicherzustellen."