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Unna folgt Umgebungslärmrecht und somit einer EU-Richtlinie

Ralph Bürger

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 2. März den Lärmaktionsplan beschlossen. Nach fast dreijähriger Untersuchung und Debatte hat der Stadtrat mit den Stimmen der SPD beschlossen, an den Hauptverkehrsstraßen entweder „Tempo 30“ einzuführen oder sogenannte „Lärmminderungsmaßnahmen“ (schalldichte Fenster) zu unterstützen. Die Untersuchungen wurden von einem Spezialisten für Verkehrslärm durchgeführt. Im Vorverfahren hatten sehr viele betroffene Bürger der Kreisstadt von ihrem Recht auf Beschwerde Gebrauch gemacht. Für die lärmintensiven Straßen liegt nun ein Übersichtsplan vor, mit dem deutlich wird, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Die SPD-Fraktion hat das „Für und Wider“ von „Tempo 30“ auf Hauptverkehrsstraßen gründlich geprüft. Trotz fachlich fundierter Bedenken gilt diese Höchstgeschwindigkeit als sinnvolle Chance, Verkehrslärm zu vermindern. Sie ist zudem billig, da nur neue Verkehrsschilder aufgestellt werden müssen. Da hunderte Anwohner betroffen sind, von denen sich viele per Eingabe beim Rat der Stadt beschwert haben, hat die SPD-Fraktion im Sinne der Anwohner entschieden.

Diese Entscheidung im Sinne des Umgebungslärmrechtes ist nicht unumstritten. Die Eigentümer von Land- und Kreisstraßen werden die Entscheidung des Rates nicht hinnehmen; das haben sie schon angekündigt. Ihre Richtlinien sehen „Tempo 30“ einfach nicht vor. Es kann somit zu juristischen Auseinandersetzungen kommen!

Wir Sozialdemokraten nehmen die Gesetze zum Schutze unserer Umwelt sehr ernst. Jeder Mensch hat ein grundgesetzlich verankertes Recht auf körperliche Unversehrheit. Das Umgebungslärmrecht auf Grundlage einer EU-Richtlinie setzt dieses Verfassungsrecht um in den Alltag, buchstäblich bis auf die Straße, oder die Bahn oder den Flughafen. Verkehrslärm macht krank, Fluglärm macht krank. Lärm ist die Plage der Zivilisation des 20sten und 21sten Jahrhunderts. Die betroffenen Mitbürger erwarten von ihren gewählten Vertretern praktische Antworten.

Diese sind nicht immer bequem und werden den Verfechtern von „Tempo 50“ in diesem Falle sicherlich nicht gerecht. Doch das Recht eines Fahrzeugführers, sein Gefährt unter beträchtlicher Lärmentwicklung durch die öffentlichen Straßen zu lenken, ist nur ein Gewohnheitsrecht und hat bekanntlich keinen Anspruch auf rechtlichen Schutz!
Wir alle sollten uns klar machen, dass „Tempo 30“ uns nur ein wenig mehr an Zeit kostet. Das ist ein annehmbarer Preis für den Komfort, den uns das eigene Auto ansonsten und auch weiterhin ermöglicht.

  • Ralph Bürger