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Stadt klagt gegen Beschluss der Bezirksregierung

Die Kreisstadt Unna hat Klage gegen den Beschluss der Bezirksregierung Münster beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht. Die Bezirksregierung Münster hatte mit ihrem Beschluss vom 23. August 2018 dem Flughafen Dortmund längere Betriebszeiten genehmigt.

Für die Kreisstadt Unna hat der Lärmschutz seiner Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. „Wir werden rechtlich alles versuchen, die Bürger vor dem Nachtflug zu schützen“, sagt Matthias Immick, Rechtsdezernent der Kreisstadt Unna. Die Prozessaussichten schätzt er als offen ein.

Mit dem jüngsten Beschluss hatte die Bezirksregierung Münster dem Flughafen täglich vier planmäßige Landungen bis 23 Uhr (bislang nur bis 22 Uhr) genehmigt. Zudem sind verspätete Landungen bis 23.30 Uhr (bislang: 23 Uhr) und verspätete Starts bis 22.30 Uhr (bislang 22 Uhr) erlaubt. Es sind maximal 16 verspätete Starts und Landungen im Monat zwischen 22 und 23.30 Uhr erlaubt. Planmäßige Starts ab Dortmund sind weiterhin nur bis 22 Uhr erlaubt. Starts und Landungen nach 22 Uhr addieren sich dann zusammen auf prognostizierte 1.530 Flugbewegungen in der Nachtzeit.

2011 hatte die Kreisstadt Unna gegen den damaligen Beschluss der Bezirksregierung Münster zur Betriebszeitenverlängerung für den Flughafen Dortmund den Klageweg erfolgreich beschritten.