Stadt gewinnt Rechtsstreit zur Nutzung der ehemaligen Landestelle in Unna-Massen 23. Juli 2014 Fast ein Jahr hat es gedauert, bis das Urteil zum ersten Verfahren der Nutzung der Landesstelle in Unna- Massen vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gefällt wurde. Das Verwaltungsgericht hat klar festgestellt, dass die Nutzung der Gebäude des ehemaligen Durchgangswohnheims für Asylbewerber durch Baugenehmigungen oder eine solchen Genehmigung ersetzender Zustimmung nicht gedeckt sei. Nicht die inhaltliche Art der Nutzung wurde vom Gericht gewertet, sondern dass diese Nutzung ohne Genehmigung erfolgte. Für das Gericht ist das Verhalten des Landes rechtswidrig und auch nicht durch die frühere Nutzung der Landesstelle zu legalisieren. Ratsfrau Renate Nick (SPD) ist einerseits über dieses Urteil erst einmal froh. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. Bei allem Verständnis, dass jeder Asylbewerber eine angemessene Unterkunft haben muss, stellt das Urteil auch zunächst einen Stillstand für die Weiterentwicklung der bereits angesiedelten Hochschule, auf dem Geländer der ehemaligen, Landesstelle dar. Von 1956 bis 2006 war die Landesstelle Unna-Massen die zentrale Anlaufstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in NRW. Diese Nutzung wurde ab 2010/2011 weitestgehend aufgegeben und der Campus angesiedelt. Dieser Hochschulstandort ist für Unna, aber auch besonders für den Ortsteil Massen von Bedeutung. Viele Studenten nutzen und beleben die kleine, feine Einkaufsmeile in Massen. Auch wenn die Planungshoheit der Stadt obliegt, hat die Bezirksregierung die Möglichkeit, eine Nutzungsänderung durch die Obere Bauaufsicht zu erwirken. Denn die sitzt als regionale Landesdienststelle in Arnsberg. Das Land könnte sich die Nutzung also auch selbst genehmigen. Sollte die Bezirksregierung tatsächlich ein weiteres Verfahren anstreben, wäre das eine weitere Zeitverzögerung in der Weitentwicklung des Hochschulstandorts.