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Neubau der Hellwegrealschule läuft an

In einer Sondersitzung beschloss am gestrigen Abend der Ausschuss für Stadtentwicklung (ASBV) den Planungsauftakt. Nach vorbereitenden Sitzung und endgültigem Beschluss im Rat, in der letzten Woche, laufen nun die konkreten Planungen an.

Mit Beschlussvorlage traf der Rat der Kreisstadt Unna in der letzten Woche die Entscheidung, anstelle der Sanierung der Hellweg-Realschule in Massen einen Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Freizeitbades zu konzipieren und die dafür erforderlichen schulrechtlichen und baurechtlichen Planungs- und Beteiligungsprozesse einzuleiten. Dies ist durch den Beschluss zumindest Baurechtlich geschehen.

Das Grundstück hat eine Größe von 26.000 m2 zuzüglich möglicher Erweiterungsflächen. Das heute vorhandene Grundstück der Hellweg-Realschule umfasst etwa 19.000 m2. Der Neubausubstanz kann also komfortabel untergebracht werden, so dass eine Verlagerung des gesamten Schulstandortes incl. Sporthalle, Schwimmhalle möglich ist und ggf. auch Flächenreserven für weitere Nutzungen vorhanden sind.
Aus planungsrechtlicher Sicht muss nun der rechtskräftige Bebauungsplan geändert werden, um eine Schule an diesem Standort errichten zu können.
Das Grundstück des ehemaligen Freizeitbades befindet sich überwiegend außerhalb des festgesetzten Lärmschutzbereichs „Tagschutzzone 2“ des Flughafens. Es liegt nördlich der Anfluggrundlinie und befindet sich etwas weiter vom Flughafen entfernt als die Sonnenschule
Im Rahmen des nun anlaufenden Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes, des Verkehrs und die angesprochene Immissionsproblematik zu untersuchen.

Die verkehrliche Anbindung des potentiellen Schulstandortes über die Straße „Am Freizeitbad“ kann als günstig bezeichnet werden. Der Standort ist gut erreichbar und kann an den ÖPNV ebenfalls gut angebunden werden.

Im Rahmen des Verfahrens sollte darüber hinaus die Vernetzung des Schulstandortes mit den öffentlichen Einrichtungen (Gemeindezentrum, Kindergarten) und der Kleistraße untersucht werden.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren können bereits die Vorplanungen für die zukünftigen Schulgebäude (z. B. über einen Realisierungswettbewerb) aufgenommen werden.