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Integrierter Handlungsrahmen für die Innenstadt

Ohne den Handlungsrahmen gäbe es kein Zuschussgeld für die Fußgängerzone.

Die Innenstadt entwickelt sich stetig weiter. Veränderungen bedürfen oft langer Vorplanung, Hüftschüsse verbieten sich. Dazu benötigen wir städtebauliche Förderungsmittel des Landes wären insbesondere die großen, kostenträchtigen Projekte nicht finanzierbar. Beispiel: die Neugestaltung der Fußgängerzone.

Voraussetzung für den Zufluss öffentlicher Gelder ist der hier 134 Seiten starke „Integrierte Handlungsrahmen 2022“.
Der schon vorliegende „IHR 2020“ wurde somit fortgeschrieben. Darin wieder finden sich rund 40 Projekte, die in Arbeit / Planung sind oder eben in „Wartestellung.“ Der IHR 2022 bezieht sich auf die Fläche innerhalb des Verkehrsringes, ergänzt um den

  • „Eingang“ zum Bornekamptal, die Industriebrache
  • „Mühle Bremme“ am Nordrand des Verkehrsringes und das Bahnhofsumfeld sowie die Ergänzungsfläche nördlich des Bahnhofs: die Industriebrache
  • „Viktoriagelände.“
    Verständlicherweise sind diese Ergänzungsflächen noch leer.

    Inzwischen wurde der IHR 2022 durch die Fachausschüsse und den Rat „abgesegnet.“ Die SPD-Fraktion hat dem zugestimmt. Dennoch bietet sich bei der nächsten Überarbeitung durchaus Raum für kritische Analysen hinsichtlich inhaltlicher Verbesserungen:

  • wohnungswirtschaftliche Entwicklung,
  • der weiteren Entwicklung im Einzelhandel
  • Vermeidung des Gefälles zwischen Fußgängerzone und den dahinter liegenden Geschäftsstraßen,
  • die ökologische Orientierung der Stadtentwicklung darf nicht zu kurz kommen.

    Praktisch wäre es auch, wenn den Projekten eine Nummer zugeordnet würde, um diese dann auch in späteren Ratsvorlagen wiederzufinden. Zur Umsetzung gehört natürlich eine kontinuierliche Berichterstattung. Aus meiner Sicht heißt das: Einmal im Jahr wird über den IHR im Ausschuss für Stadtentwicklung berichtet und diskutiert.

    Ralph Bürger