Mit einiger Verwunderung musste der heimische Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke die in der Presse getätigten Aussagen der Bezirksregierung Münster zu ihrer Haltung im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren bei der Landebahnverlängerung des Flughafens Dortmund zur Kenntnis nehmen. Hintergrund sind die veröffentlichten Pläne der Bezirksregierung, keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung beim Genehmigungsverfahren vornehmen zu wollen. „Die letzte Umweltverträglichkeitsprüfung wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Es kann doch nicht sein, dass sich die Bezirksregierung bei einem so sensiblem Thema auf eine 20 Jahre alte Prüfung stützt. Mit modernen Flugzeugen ändern sich auch die Abgas- Emissionen erheblich. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, mit welchen Feinstaub-, Ultrafeinstaub- und Stickoxidregen über dem Unnaer Stadtgebiet sie künftig zu rechnen haben. Eine UVP aus dem Jahre 2000 für die Beurteilung heranzuziehen, ist schlicht wirklichkeitsfremd“, zeigte sich Hartmut Ganzke verwundert.
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Hartmut Ganzke verwundert über rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung zur Haltung im Genehmigungsverfahren der Landebahnverlängerung
Kleine Anfrage zum Flughafen Dortmund
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