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Frust über EU-Urteil zum „regional bedeutsamen“ Flughafen

Entscheidung von höchster Stelle: Es ist rechlich legal, dass die Dortmunder Stadtwerke dem Flughafen dauerhaft das Defizit ausgleichen. Über diese jüngste Entscheidung der EU-Kommission ist die Schutzgemeinschaft Fluglärm um Ursula Wirtz naheliegend wenig glücklich. "Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft und auch erwartet", ließ sich Wirtz in dieser Woche in der Presse zitieren.
Doch im Gegensatz zur Einschätzung der Fluglärmgegner unterstrich die EU die Bedeutsamkeit des Flughafens für die gesamte Region – und stellte es deswegen als gerechtfertigt hin, dass er mit öffentlichen Geldern – Steuergeld – bezuschusst wird. Der Flughafen entspreche "einem wirklichen Bedürfnis im Ruhrgebiet" und binde die Region an andere Flughäfen an.
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm sieht darin einen Widerspruch. Erst im Februar verabschiedete die EU neue Luftverkehrsleitlinien, die unter anderem folgenden Passus enthielten: Staatliche Beihilfen dürften nicht zur Schaffung von Überkapazitäten führen, „insbesondere dann, wenn andere Flughäfen mit freien Kapazitäten in einem Umkreis von 100 Kilometern oder höchstens eine Autostunde entfernt liegen". Im Umkreis von 100 Kilometern bzw. eine Autostunde entfernt von Dortmund und Unna liegen gleich vier weitere Flughäfen: Düsseldorf als größter, Köln-Bonn, Münster und Paderborn. Dass die EU diese Tatsache komplett ignorierte, kritisiert die Schutzgemeinschaft als "Skandal" – an dieser Entscheidung hätten offenbar "ganz starke politische Kräfte mitgewirkt". Konkret für Dortmund heißt das: Die politische Mehrheit aus SPD und CDU.
Währenddessen klagen derzeit noch zwei Massener Bürger vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Ausweitung der Flugzeiten über 22 Uhr hinaus. Die Schutzgemeinschaft unterstützt sie durch einen Rechtsanwalt. Sowohl über diese Klage wie auch über die der Stadt Unna gegen die Flugzeitverlängerung wird vermutlich nicht vor 2017 entschieden.