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Einheitliche Tempo-Begrenzung auf 50 km/h und Überholverbot muss her

So wie hier in Altw Heide soll entlang der gesamten Hammer Straße das Tempo auf 50 km/h begrenzt werden.

Die SPD-Fraktion will einheitliche Tempovorschriften und ein generelles Überholverbot entlang Hammer Straße beginnend ab Stadtgrenze zu Kamen. Die aktuelle Verkehrsregelung dort sei völlig anachronistisch und weder für die Anlieger noch die Autofahrer logisch und einsichtig, meint Fraktionsvorsitzender Volker König. Folge man hingegen dem SPD-Antrag, bestünde eine eine Chance, die Belästigungen für die Anwohner zu mildern und die Fahrt über die Hammer Straße insgesamt sicherer zu machen.

Der Antrag der SPD-Fraktion:

Die SPD Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna beantragt die Hammer Straße zwischen der nördlichen Stadtgrenze zu Kamen ( Einmündung An der Vaerstbrücke ) und dem Beginn der geschlossenen Ortschaft der Stadt Unna generell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu begrenzen.

Die Hammer Straße ist im Verlaufe der Streckenführung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten ( 50 oder 70 km/h ) begrenzt.
Im Bereich der Bebauung in Alte Heide bis hin zur Ausschilderung der geschlossenen Ortschaft wechselt besagte Höchstgeschwindigkeit permanent von 50 km/h über 70 km/h und wieder retour.

Durch die unterschiedlichen Streckenabschnitte zwischen den Kreuzungsbereichen Kreisverkehr Höhe Karstadt / Einmündung Zechenstraße / Einmündung Hubert-Biernat-Straße und aufgrund der immensen überregionalen Verkehre sieht es die SPD als sinnfrei an, sich die Hammer Straße "gestückelt" zu betrachten. Eine differenzierte Bewertung der unterschiedlichen Teilstücke in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit ist nicht einzusehen – vor allem in Anbetracht damit verbundenen Lärmbelästigungen ( ca. 15000 Fahrzeuge ) und der mit den LKW-Verkehren verbundenen Erschütterungen.

Die allgemeine Reduzierung der Geschwindigkeit würde neben der Verringerung des Lärmpegels auch eine Entzerrung der Verkehrsflüsse in den unterschiedlichen Einmündungsbereichen mit sich bringen.

Neben der Steigerung und Verringerung der Lärmpegel aufgrund der unterschiedlichen gestatteten Höchstgeschwindigkeiten, kommt noch hinzu, dass im Bereich des neu gestalteten Radweges (Höhe Tierheim) zukünftig noch eine Lichtzeichenanlage für die querenden Radverkehre vorgesehen ist und hier die gefahrene / gestattete Geschwindigkeit wieder verkehrsbedingt bis hin zum Stillstand herunter gebremst werden wird.

Des weiteren sollte der beschriebene Bereich der Hammer Straße – wie im Bereich der Alten Heide – mit einem Überholverbot versehen werden. Auch hier zeigt der Straßenverlauf aufgrund beschriebener Gegebenheiten – Sperrflächen / Einmündungen / Kreisverkehr – alle notwendigen Grundlagen für ein Überholverbot.