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Bei der nächsten Kommunalwahl 2020 eine 2,5-Prozent-Hürde?

Als ebenso kluge wie die kommunale Handlungsfähigkeit sichernde Entscheidung wertet SPD-Fraktionsvorsitzender und Stadtverbandsvorsitzender Volker König Einigkeit, die bei Rot-Grün und CDU im Landtag herrscht, wieder eine Sperrklausel für Kommunalwahlen einzuführen. 2,5 Prozent soll sie in Zahlen darstellen und verhindern, dass Räte durch eine kaum mehr zu handhabende Menge an Vertreterinnen oder Vertreter einzelner Interessengruppen bevölkert werden. Bis zu 13 Fraktionen und einzelne Gewählte saßen nach der Kommunalwahl 2014 in manchen Räten. "Das ist auf Dauer unhaltbar und birgt Gefahren für die Handlungsfähigkeit der Demokratie vor Ort", sagt Volker König und ist da vollkommen einer Meinung mit SPD-Fraktionschef Norbert Römer in Düsseldorf.

In dieselbe Richtung geht auch die Meinung von Hartmut Ganzke, nicht nur Landtagsabgeordneter, sondern auch erfahrener und noch heute aktiver Kommunalpolitiker. Er wie Volker König sind sehr für bürgerschaftliches Engagement. Das habe aber dort seine Grenzen, wo die Interessen des gesamten Gemeinwesens betroffen werden. "Wir können nun mal nicht mehr Versammlungen auf dem Alten Markt einberufen und dann darüber abstimmen ob eine Straße von A nach B gebaut werden soll oder sagt", sagt Hartmut Ganzke. Dazu habe sich der Gesetzgeber einst für die Form der repräsentativen Demokratie ausgesprochen.

1999 hatte das Landesverfassungsgericht die damals noch geltende 5-Prozent-Klausel für obsolet erklärt, das Land es indessen versäumt, sie durch eine geringere Hürde zu ersetzen, was durch das Gericht durchaus ermöglicht wurde. Nun sind sich Regierung und größte Opposition in Düsseldorf einig, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die 2,5 Prozent festschreiben soll. "Das ist gut so, wer in einigen Kommunen einschlägige Erfahrungen gemacht hat, der kann das nur begrüßen", sagt Volker König. Ein Unnaer Konsens sei nun mal leider nicht überall verbreitet.