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„Ungereimtheiten“ bei der Lärmaktionsplanung der Stadt Dortmund brachten den Stein ins Rollen!

„Schwere Strukturprobleme“ bei der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie bescheinigt jetzt die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland! Dies brachte auf erneutes Nachfassen des SPD-Ratsherrn Ralph Bürger das Büro des Europa-Abgeordneten Dietmar Köster beim Umweltreferat in Brüssel in Erfahrung.
Die schriftliche Beschwerde Bürgers über „Ungereimtheiten“ bei der Lärmaktionsplanung der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit dem Flughafen hatte den Stein ins Rollen gebracht. Die EU-Kommission hat bereits vor kurzem als Konsequenz die Einleitung eines „Beobachtungsverfahrens“ zur rückständigen Lärmaktionsplanung der Stadt Dortmund angekündigt.
Nähere Untersuchungen der EU-Umweltexperten stellten jetzt offenbar nicht nur zeitliche Verzögerungen, sondern offensichtlich auch „Strukturprobleme“ fest, die mit dem komplizierten föderalen Aufbau der rechtlichen Verantwortung in Deutschland – von der Bundesregierung bis zur Gemeinde – zu tun haben.
Der Sprecher für Stadtentwicklung der SPD-Fraktion Ralph Bürger sagt klar seine Meinung: „Wir haben ein Chaos an ungenügend abgestimmten nationalen und internationalen Rechtsvorschriften im Umwelt- bzw. Emmissionsrecht. Auf diesem Wildwuchs gedeihen Betriebsgenehmigungen für Flughafenerweiterungen aller Art, vor allen Dingen nach Gutsherrenart ohne Rücksicht auf Gesundheit und Besitzstand der Bevölkerung! Nach EU-Umweltrecht müsste die Kreisstadt de facto ein Vetorecht gegen Dortmunder Flughafenpläne aller Art haben.“
Die EU-Kommission teilt aktuell mit, dass in „längstens 2 Monaten eine klare Stellungnahme in Richtung Berlin“ an die Bundesregierung geht. Im föderalen Beteiligungsverfahren wird diese wiederum danach die Landesregierungen zu Stellungnahmen auffordern. Diese Abläufe benötigen zwar Zeit, können jedoch in einem „Vertragsverletzungsverfahren“ enden, das die Bundesregierung u.a. zu Veränderungen in der Gesetzgebung oder zu veränderten Zuständigkeiten zwingen würde.
Ralph Bürger wäre, wie er sagt, „am Ziel meiner Wünsche, wenn dem Umgebungslärmgesetz endlich der Stellenwert in der Genehmigungspraxis der Regierungspräsidenten zuwächst, der längst überfällig ist. Die genehmigte Ausweitung der Betriebszeiten in die Nacht am Dortmunder Flughafen muss spätestens am Europäischen Gerichtshof kippen.“
Er will jetzt erneut den Regierungspräsidenten Münster unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW auffordern, die rechtlichen Grundlagen und seine Bewertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Betriebszeitenausweitung offenzulegen.