Gleiches Recht für Radstation wie für Autoparkhäuser 17. März 2014 Gleiches Recht für Radstation wie für AutoparkhäuserDie Radstation der AWO-Tochter DiesDas-GmbH bleibt dauerhaft ein Zuschussgeschäft. Dies wäre auch dann der Fall, wenn man den Service drastisch zusammengestreichen und sich z. B. die Beaufsichtigung der Drahtesel einsparen würde. Dass der Rotstift kreisen soll, fordert jedenfalls die FDP, da sie den von DiesDas errechneten Zuschussbedarf von jährlich 12 500 Euro für indiskutabel hält. Doch wie die Stadt jetzt gegengerechnet hat, blieben auch für eine SB-Radstation – bei der die Benutzer Zugang per Schlüsselchip bekämen – jährlich rund 5000 Euro Betriebskosten zu schultern. Kostenneutral würde der Service für Radfahrer so oder so nicht.Ein weiteres Problem: Die Fördermittel für den Bau der Radstation waren seinerzeit an die Bedingung geknüpft, dass bestimmte Serviceangebote eben vorgehalten werden. Noch sechs Jahre lang sind diese Bedingungen gültig, bei Verletzung droht Regress vom Land.Die SPD hatte sich bereits vor mehreren Wochen dafür ausgesprochen, der Radstation notfalls auch langfristig Anschubhilfen aus dem städtischen Haushalt zu gewähren. SPD-Ratsfrau Ingrid Kroll untermauerte diese Sichtweise im Vorfeld der – noch vor Ostern beginnenden – politischen Diskussion noch einmal: Mit un unseren Zuschüssen für die Autoparkhäuser subventionieren wir jeden Stellplatz durchschnittlich mit 1000 Euro pro Jahr. Da müssen 40 Euro im Jahr für einen Radstellplatz doch wohl machbar sein. Die SPD werde hier nicht mit zweierlei Maß messen, betont Kroll.