Bürger haben ein Anrecht auf Naherholung 16. Februar 2018 Im Haushalts- und Finanzausschuss stellte die Ortsvorsteherin Ingrid Kroll aus Oberstadt, energisch die Bedeutung des Teiches im Bornekamp für die Menschen in Unna heraus. Dieser Klarstellung vorangegangen war ein Antrag der FDP die Sanierung aus Kostengründen ersatzlos zu streichen. Der Haupt- und Finanzausschuss verwies den Antrag in den Stadtbetriebeausschuss. Dieser ist für Art und Umfang der Sanierung des Bornekampteiches zuständig. Kroll stellte weiter klar, dass auch bei einer herausfordernden Finanzlage, die Menschen in Unna ein Anrecht auf angemessene Naherholung haben.